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1. Mannschaft|

Stellungnahme zur Ablehnung des Antrags der Vereine SV Göttelborn und SV Elversberg

Standard Beitragsbild SVE
Zur Entscheidung des Präsidenten des SFV Der SV Göttelborn und die SV Elversberg haben die Ablehnung des gemeinsamen Antrags zum Übertritt der Mitglieder der Frauenabteilung zur SV Elversberg mit dem Übergang der Rechte zur sportlichen Qualifikation durch den Vorstand des SFV zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Äußerungen des Präsidenten des SFV im Vorfeld kommt die Entscheidung wenig überraschend. Wie bereits mehrfach kommuniziert, haben beide Vereine diese Vorgehensweise allerdings von Beginn an in der gemeinsamen Kooperationsvereinbarung berücksichtigt. Da es sich nicht um die Veräußerung eines Spielrechts, sondern um eine langfristig angelegte Zusammenarbeit handelt, waren sich der SV Göttelborn und die SV Elversberg bereits bei Start des gemeinsamen Vorhabens darüber einig, dass die Kooperation auch dann umgesetzt wird, wenn die favorisierte Lösung durch den SFV nicht befürwortet werden würde. Für diesen Fall wurde in der Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass sich an den Inhalten der langfristigen Zusammenarbeit in diesem Fall nichts ändert, das Projekt dann lediglich zunächst unter dem Dach des SV Göttelborn starten wird. Beide Vereine werden nichtsdestotrotz den Übergang gem. § 62 DFB-Spielordnung durch einem gemeinsamen Antrag am außerordentlichen Verbandstag den anderen Mitgliedsvereinen des SFV zur Diskussion vorlegen. Soweit der Verbandstag die Auffassung des SFV-Vorstands teilt und die Regelung im Frauenfußball nur für Fälle in der Vergangenheit gilt, akzeptieren der SV Göttelborn und die SV Elversberg einen solchen Beschluss selbstverständlich. Beide Vereine wollen natürlich eine Umsetzung in Einklang mit den geltenden Bestimmungen. Eine Sonderbehandlung soll im Verbandsgebiet niemandem zu teil werden. Es bestand von Beginn an lediglich der Wunsch genauso behandelt zu werden, wie dies auch für die Vereine in der Vergangenheit, u.a. den 1. FC Saarbrücken, die DJK Saarwellingen oder auch den FFC Dudweiler, gehandhabt wurde. Die Umsetzung des Projekts erfolgt unabhängig von der Frage, ob die Frauenabteilung schließlich formal unter dem Dach der SV Elversberg oder des SV Göttelborn angesiedelt ist.  Zur klarstellenden Erläuterung stellen die beiden Vereine nachfolgend nochmals die Details zum gemeinsamen Projekt Frauenfußball dar.   Klarstellende Erläuterung des gemeinsamen Vorhabens Der SV Göttelborn und die SV Elversberg haben gemeinsam beschlossen, im Bereich des Frauenfußballs langfristig zusammenzuarbeiten. Diese Entscheidung erfolgte zum einen, da beide Vereine davon überzeugt sind, nachhaltig von der Kooperation zu profitieren. Zum anderen wurden beide Seiten in vielen Gesprächen (nicht zuletzt auch mit Vertretern des SFV für den Bereich Frauenfußall) auch zu dem gemeinsamen Projekt ermutigt, da dieses auch einen sehr positiven Einfluss auf die Weiterentwicklung des Frauen- und Mädchenfußballs im Saarland habe. Es handelt sich bei dem gemeinsamen Vorhaben nicht um einen Verkauf eines Spielrechts, sondern um eine nachhaltig angelegte Partnerschaft, von der beide Vereine gleichermaßen profitieren. Es erfolgt keine Abspaltung des Spielrechts, sondern sämtliche Mitglieder der Frauenabteilung des SV Göttelborn treten mit Zustimmung des Vereins der SV Elversberg bei. Hierbei werden die Verantwortlichen, der bisherige Trainer sowie die aktuellen Spielerinnen der Frauenabteilung des SV Göttelborn vollständig in die zukünftige Kooperation integriert. Für den SV Göttelborn bietet dies die Möglichkeit, seinen Spielerinnen eine Zukunftsperspektive zu bieten und die erfolgreiche Arbeit im Bereich Frauenfußball langfristig aufrechtzuerhalten. „Ein Spielbetrieb in höheren Ligen ist für unseren Verein dauerhaft nicht darstellbar. Dies hätte zur Folge, dass ambitioniertere Spielerinnen früher oder später den Verein verlassen würden. Durch die Zusammenarbeit mit der SV Elversberg können wir sowohl diesen Spielerinnen eine Perspektive bieten, als auch denen, die weniger Ambitionen haben oder weniger talentiert sind, die dann in einer gemeinsamen zweiten Mannschaft spielen können“, erläutert Norbert Kelter, Vertreter des Vorstands des SV Göttelborn, die Beweggründe für seinen Verein. „Darüber hinaus sind auch alle Beteiligten und damit auch die aktuelle Mannschaft in die Entscheidung miteinbezogen worden“, so Kelter weiter. Die Mannschaftskapitänin des SV Göttelborn, Sandra Brück, äußert sich zum Vorhaben wie folgt: „Ich als Kapitänin bin von der Kooperation überzeugt. Gerade für unsere jungen und talentierten Spielerinnen ist dies der beste Weg. Dem SV Göttelborn fehlen die finanziellen Möglichkeiten, um eine Frauenmannschaft zu fördern. Somit wäre eine Regionalliga für die Frauen hier auch niemals möglich. Warum also ein bis zwei Jahre Verbandsliga spielen, um dann viele Spielerinnen zu verlieren? Wir machen das also nicht, um die SVE weiter zu bringen, sondern um die Zukunft als Mannschaft in Göttelborn zu sichern.“ Der Entscheidung des Saarländischen Fußballverbandes zum Übergang der Abteilung sahen beide Vereine gelassen entgegen. Die Kooperationsvereinbarung sieht mehrere Optionen zur Umsetzung des Projekts vor. Die favorisierte Lösung sieht nach wie vor den Übergang der gesamten Frauenabteilung auf die SV Elversberg vor. Hierbei ist es schwer nachvollziehbar, dass die Regelung des § 62 DFB-Spielordnung, die diese Möglichkeit ausschließlich für den Frauen-Fußball vorsieht und in mindestens sechs Fällen der Vergangenheit auch vom SFV angewendet wurde, nun im vorliegenden Fall nicht mehr gelten. In der Vergangenheit haben schließlich die Vereine 1. FC Saarbrücken (Übernahme vom VfR Saarbrücken), DJK Saarwellingen (Übernahme vom SSV Saarlouis), SSV Saarlouis (Übernahme vom SV Wallerfangen) FFC Dudweiler (Übernahmen vom ASC Dudweiler), SV Steinberg-Deckenhardt (Übernahme vom FC Oberkirchen) und SV Wallerfangen (Übernahme von Altforweiler) von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zu dem letzten bekannten Fall im Jahr 2013 (FFC Dudweiler/ASC Dudweiler) äußerte sich der damalige Verbandsjustiziar des SFV zur Genehmigung  gegenüber der Saarbrücker Zeitung wie folgt: Saarbrücker Zeitung vom 25. Februar 2013: Gefällt wurde das Urteil nach Paragraph 62 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes. „Dieser ermöglicht es Frauen-Fußball-Abteilungen, den Verein zu wechseln“, berichtet Verbands-Justiziar Heinz Haupenthal. Haupenthal verweist darauf, dass solch ein Wechsel nur im Frauenbereich gestattet ist und dass es solche Fälle im Frauenbereich auch schon öfter gegeben habe. Im Saarland wechselte beispielsweise Ende der Neunziger die Frauen-Abteilung des VfR Saarbrücken zum 1. FC Saarbrücken oder vor der aktuellen Spielzeit die Frauen-Abteilung des Regionalliga-Aufsteigers SSV Saarlouis zur DJK Saarwellingen. Selbst wenn die Altfälle nicht unmittelbar identisch zum aktuellen Sachverhalt wären, so wurde doch § 62 DFB-Spielordnung analog für den SFV angewandt. Dort heißt es wörtlich: „Treten sämtliche Mitglieder der Frauenfußball-Abteilung eines Vereins der Frauen-Bundesliga oder der 2. Frauen-Bundesliga mit dessen Zustimmung aus dem Verein aus und gründen einen eigenen Verein oder schließen sich geschlossen einem anderen Verein an, gehen die Rechte des alten Frauen-Bundesligavereins oder Vereins der 2. Frauen-Bundesliga bezüglich der sportlichen Qualifikation für die Frauen-Bundesliga oder 2. Frauen-Bundesliga auf den neuen Verein über, gehen die Rechte der alten Frauenfußballabteilung des abgebenden Vereines bzgl. der sportlichen Qualifikation auf den neuen Verein über“. Da genau dieser Fall bei dem Übergang der Mitglieder der Abteilung des SV Göttelborn auf die SV Elversberg vorliegt, wäre dies auch im Verbandsbereich des SFV analog zu genehmigen. Der Verweis auf ein Gutachten im Fall 1. FC Saarbrücken/ DJK Bildstock im Männerfußball erscheint nicht schlüssig. Zum einen wurde auch von Seiten des SFV in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass die DFB-Regelung zur vollständigen Übernahme der Abteilung nur im Frauenfußball Gültigkeit hat. Zum anderen liegt dem Beispiel aus dem Männerfußball auch ein anderer, nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde. Im aktuellen Fall des SV Göttelborn und der SV Elversberg geht es gerade nicht um eine Abspaltung bzw. Ausgliederung mit anschließender Verschmelzung inklusive des Spielrechts, sondern um den kompletten Wechsel der Mitglieder der Abteilung unter analoger Inanspruchnahme des § 62 DFB-Spielordnung. Hierbei verpflichtet sich der SV Göttelborn entsprechend der DFB-Regularien auch dazu, für die nach den Statuten vorgesehene Zeit keine neue Frauenfußballabteilung mehr zu gründen. Soweit begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der bisherigen Vorgehensweise des SFV bestanden und demnach mehrere Fehlentscheidungen des SFV in der Vergangenheit vorliegen, hätte der aktuelle Sachverhalt zumindest ebenfalls von einem neutralen Gutachter bewertet werden sollen. Demnach hätten zumindest die gleichen Schritte unternommen werden sollen, wie diese auch im Fall FCS/Bildstock zur rechtlichen Klärung in einem abweichenden Sachverhalt gegangen wurden. Der SV Göttelborn und die SV Elversberg waren sich unabhängig von der aktuellen Diskussion allerdings von Beginn an darüber einig, dass die Kooperation auch dann umgesetzt wird, wenn die favorisierte Lösung durch den SFV nicht befürwortet werden würde. Für diesen Fall wurde in der Kooperationsvereinbarung festgehalten, dass sich an den Inhalten der langfristigen Zusammenarbeit in diesem Fall nichts ändert, das Projekt dann lediglich zunächst unter dem Dach des SV Göttelborn starten wird.