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Urteil des Sportgerichts gegen die SV Elversberg eingegangen

Standard Beitragsbild SVE
Das Sportgericht der Regionalliga Südwest hat der SV Elversberg am heutigen Dienstagnachmittag das Urteil zu den Vorkommnissen beim Heimspiel gegen den SSV Ulm vom 17.09.2016 zugestellt. Im Heimspiel gegen den SSV Ulm hatte ein Zuschauer aus dem Fanblock der SV Elversberg einen Gegenstand auf das Spielfeld geworfen und hierbei den Schiedsrichter getroffen, der das Spiel im Anschluss für ca. 20 Minuten unterbrochen hatte. Die SV Elversberg wird daher dazu verurteilt, bei dem auf das Urteil folgenden Meisterschaftsheimspiel der Regionalliga Südwest den Heim-Block C 2 vollständig geschlossen zu halten. Dem Urteil zufolge wird somit beim morgigen Heimspiel gegen Wormatia Worms der Fan-Block C2 in der URSAPHARM-Arena an der Kaiserlinde nicht geöffnet werden. Zudem wird die SV Elversberg mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 EUR belegt. Denjenigen Zuschauern, die bereits ein Ticket für den Block C2 für das morgige Heimspiel erworben haben, wird über den Eingang am Kunstrasenplatz Einlass in den Block A2 gewährt. An den Tageskassen werden ­– wie gewohnt – Sitzplatztickets für die Haupttribüne sowie ein Restkontingent für den Stehplatzbereich A2 zur Verfügung stehen. Der in Zusammenarbeit mit den zuständigen Polizeibehörden ermittelte Täter wurde inzwischen mit einem dreijährigen bundesweiten Stadionverbot belegt. Nach dem nun vorliegenden Urteil gegen den Verein wird dieser ferner auf zivilrechtlichem Wege Schadenersatzansprüche gegen den Täter geltend machen.