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Fan-Infos zum Auswärtsspiel in Koblenz

Standard Beitragsbild SVE
Am Samstag, 11. November, steht für unsere Elv der Hinrunden-Abschluss der Saison 2017/2018 an – und zwar mit dem Auswärtsspiel bei der TuS Koblenz. Die Partie im Stadion Oberwerth beginnt um 14.00 Uhr – wir haben für alle Fans, die uns vor Ort unterstützen, im Vorfeld die Auswärts-Infos zusammengefasst. hbt-FanbusAnfahrt/Parkmöglichkeiten: Wie gewohnt ist am Samstag wieder der horst-becker-touristik-Fanbus im Einsatz. Der Fanbus fährt um 10.30 Uhr an der Bushaltestelle Kaiserlinde in Richtung Koblenz los. Tickets gibt es im Fanshop in der Lindenstraße, die Mitfahrt kostet wie immer pro Person 10 Euro. Weitere Informationen gibt es bei unseren Fanbetreuern. Wer mit dem eigenen Pkw zum Stadion Oberwerth (Jupp-Gauchel-Straße 10, 56075 Koblenz) fahren möchte, fährt am besten über die A8 und dann die A1 in Richtung Köln. Nach etwa 115 Kilometern folgt der Wechsel auf die A48 Richtung Koblenz. Nach knapp 60 weiteren Kilometern geht es über die Ausfahrt 10-Koblenz-Nord in Richtung B9/Ko-Nord/-Zentrum. Danach folgt man der B9 für fast zehn Kilometer bis zum Stadion; über die Cusanusstraße, dann links über die Mainzer Straße und rechts über die Jahnstraße bis zur Jupp-Gauchel-Straße. Am Stadion und in den umliegenden Straßen stehen nur begrenzte (und meist kostenpflichtige) Parkplätze zur Verfügung, die TuS Koblenz empfiehlt Gästefans daher, in der Tiefgarage am Hauptbahnhof zu parken. Von dort aus sind es etwa 15 Minuten Fußweg bis zum Stadion Oberwerth. Gästeblock: Für die Elversberger Fans stehen sowohl der Block 3 (Stehplätze) als auch der Block E (Sitzplätze) zur Verfügung; beide Blöcke sind nicht überdacht. Stehplatz-Tickets kosten für Vollzahler 9 Euro und ermäßigt 7 Euro. Kinder zwischen sechs und 14 Jahre erhalten die Stehplatz-Karte für 4 Euro. Sitzplatz-Karten gibt es für 12 Euro (Vollzahler) beziehungsweise 10 Euro (ermäßigt; ermäßigte Sitzplatz-Karten gibt es nur im VVK). Fan-Utensilien: Grundsätzlich verboten sind wie immer Pyrotechnik, Waffen oder Gegenstände, die als solche verwendet werden können, sowie Glasflaschen, Dosen oder sperrige Gegenstände wie Koffer, Stühle oder Hocker. Genauso verboten sind Materialien, die beleidigenden, rassistischen oder diskriminierenden Inhalt vermitteln. Erlaubt sind dagegen bis zu zwei Megaphone, eine unbegrenzte Anzahl an Trommeln (von unten einsehbar) sowie kleine Fahnen mit einer Stocklänge bis 1,50 m und 3 cm Durchmesser. Zaunfahnen können aufgehängt werden, soweit Platz am Zaun vorhanden ist. Des Weiteren dürfen ohne Beschränkungen Schwenk-, Blockfahnen und Doppelhalter verwendet werden.