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Fan-Infos zum Auswärtsspiel in Ulm

Standard Beitragsbild SVE
Am morgigen Dienstag, 24. August, steht für unsere Elv das erste Auswärtsspiel in dieser Regionalliga-Saison an. Um 19.00 Uhr tritt unser Team dann beim SSV Ulm 1846 Fußball im Donaustadion an. Für alle Fans, die die Reise nach Ulm ebenfalls antreten, um die Mannschaft vor Ort zu unterstützen, gibt es an dieser Stelle die Fan-Infos zum Auswärtsspiel. Da die Partie unter der Woche stattfindet und die Strecke vergleichsweise weit ist, rechnet der SSV nach Absprache mit den SVE-Verantwortlichen mit einer geringeren Anzahl an mitreisender Fans. Der Gästeblock bleibt daher aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen. Für die SVE-Anhänger, die morgen vor Ort sein werden, werden stattdessen Tickets auf der Gegentribüne im Block F1 reserviert. Parkmöglichkeiten gibt es für die Elversberger Fans auf dem Parkplatz P1 direkt am Stadion. Um von dort aus zur Gegentribüne zu gelangen, wird der Nordeingang genutzt. An der Tageskasse sollten sich die SVE-Fans auch entsprechend als Elversberger erkenntlich zeigen, damit die richtigen Tickets ausgegeben werden, ein 3G-Nachweis ist zu erbringen. Zum Hygienekonzept des SSV Ulm mit allen zu beachtenden Regeln gelangt ihr hier: Hygienekonzept Ulm. Fans, die morgen Abend nicht vor Ort sein können, können die Partie online über spatzentv.de live verfolgen.   Im Donaustadion sind Fan-Utensilien erlaubt, mit folgenden Ausnahmen: – rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, diskriminierendes, rechts- bzw. linksradikales Propagandamaterial – Waffen jeder Art – Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können. Dies gilt insbesondere für Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind – Gassprühdosen, Druckgasflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder Beschädigung von Sachen geeignet sind – sperrige Gegenstände. Dazu gehören insbesondere Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine Gefährdung für andere Besucher darstellen oder Gegenstände, durch deren Missbrauch eine solche Gefahr herbeigeführt werden kann. Hierzu zählen beispielweise Leitern, Hocker, Stühle, Reisekoffer, Kisten, Stockschirme, Schutzhelme – Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als einen Meter oder deren Durchmesser größer als drei Zentimeter ist, sowie Fahnen und Transparente mit Aufforderungen, die einen Straftatbestand erfüllen oder gegen die guten Sitten verstoßen – leicht brennbare Flüssigkeiten, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Rauchpulver, Rauchfackeln, Rauchkörper, bengalische Feuer – mechanisch betriebene Lärminstrumente – das Mitbringen alkoholischer Getränke aller Art – Tiere – Laserpointer – Flüssigkeiten aller Art – Glas-/Plastikflaschen, Tetra Pak, Thermoskannen, Becher, Krüge, Dosen – Kindertrinkflaschen in allen Größen – Bälle aller Art – Obst aller Art wie Äpfel, Bananen, Orangen etc. – Flachmann aus Glas oder Metall – Aufkleber – Megaphone (außer genehmigte Megaphone für den Ultra-Bereich) – Leicht entflammbare Gegenstände (selbstgebastelte Pokale etc.) – Motorradhelme – Regenschirme mit Metallspitzen – Fahnenstangen aus Metall, Fahnen (ab 1,50 m), Teleskopfahnenstangen, Blockfahnen – Profikameras (Fernsehkameras ohne Genehmigung) – Professionelle Fotoausrüstung (alle Teleobjektive, Zusatzobjektive, Stative und Fototaschen) – Hand- und Teleskopstative für Kameras aller Art – Selfie Stick, Stäbe oder Teleskope für mobile Endgeräte – Ersatzbatterien / Akkus – Powerbanks – Leitern, Hocker, Kisten, Koffer (sperrige Gegenstände) – Kindersitze, Sitzerhöhungen, Kinderwagen, Buggy, Rollatoren, Tretroller, Fahrräder etc. – Motorradmasken, Skimasken, sog. Hassmasken die zur Vermummung dienen können – Drogen aller Art – werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände (Flugblätter, Broschüren, Aufkleber etc.)