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Aktuelle Corona-Regeln für SVE-Heimspiele

An diesem Freitag soll die neue saarländische Corona-Verordnung in Kraft treten, die sich auch auf Veranstaltungen und damit auf die Heimspiele der SV Elversberg in der URSAPHARM-Arena auswirkt. Zum Start in die Restrunde gelten im Heimspiel unserer Elv an diesem Sonntag, 13. Februar, demnach bereits die neuen Corona-Regeln, die im Folgenden zusammengefasst sind. Anzahl an zugelassenen Zuschauern Durch die neue Verordnung ist eine deutlich höhere Stadion-Auslastung (50% bei Großveranstaltungen im Freien) möglich. Dementsprechend kann das Ticket-Kontingent für das Heimspiel gegen Hoffenheim entsprechend am Freitag nach Inkrafttreten der neuen Verordnung aufgestockt werden. Weitere Tickets für die Partie am Sonntag sind dann online unter tickets.sv07elversberg.de erhältlich. Nachweise Für Stadionbesucher, die sich im Freien aufhalten, gilt die 2G-Regel (vollständig geimpft/genesen), ein entsprechender Nachweis ist am Stadion-Eingang zu erbringen. Besucher des Business-Bereichs müssen einen 2G-Plus-Nachweis vorzeigen, also zusätzlich zum Impf- bzw. Genesenen-Nachweis einen tagesaktuellen negativen Corona-Test oder den Nachweis einer Boosterimpfung vorzeigen. Entsprechend der neuen saarländischen Corona-Verordnung können nur noch digitale Zertifikate akzeptiert werden. Zusätzlich zu den jeweils notwendigen Nachweisen müssen Stadionbesucher zum Abgleich der Dokumente ihren Personalausweis bei der Einlass-Kontrolle bereithalten und vorzeigen. Ausgenommen von der 2G- und 2G-Plus-Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Kita-Kinder über 6 Jahren und Schüler/innen, die am regelmäßigen Testangebot in ihrer Einrichtung teilnehmen. Verhalten in der URSAPHARM-Arena In der URSAPHARM-Arena herrscht grundsätzlich außerhalb des zugewiesenen Sitz- oder Stehplatzes Maskenpflicht. Sollte auch auf dem zugewiesenen Platz der Mindestabstand von 1,5m zum nächsten Stadionbesucher, der nicht dem eigenen Hausstand oder der Bezugsgruppe angehört, eingehalten werden können,  muss auch hier ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Beim Verzehr von Speisen und Getränken (nur am zugewiesenen Platz) darf die Maske abgenommen werden.