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Einladung zur Mitgliederversammlung am 11. Juli

Das Präsidium der SV 07 Elversberg e.V. lädt alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung am Montag, den 11. Juli 2022, um 18 Uhr, in die Kaiserlinde Business Lounge im Obergeschoss der FLYERALARM-Haupttribüne der URSAPHARM-Arena recht herzlich ein.

Tagesordnung:

TOP 1:         Begrüßung

TOP 2:        Gedenken der verstorbenen Mitglieder

TOP 3:       Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 4:       Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung vom 13. November 2018

TOP 5:       Jahresberichte der Vereinsorgane

TOP 6:       Entlastung des Aufsichtsrats

TOP 7:       Vorstellung & Wahl des kooptierten Aufsichtsratsmitglieds (Wolfgang Lauer)

TOP 8:       Beschlussfassung über eine neue Beitragsordnung

TOP 9:       Satzungsänderungen

  • Ergänzung des § 5 Nr. 4 (Mitgliedschaften in Verbänden)
  • Aufnahme eines neuen § 33 (Sonstige Bestimmungen für Organmitglieder)

(Beschlussvorlage siehe Anlage 1)

Der letzte Stand der Satzung sowie die zu verabschiedende Version der Satzung sind am Ende dieser Seite abrufbar.

TOP 10:      Verschiedenes

Präsidium

SV 07 Elversberg e.V.

Anlage 1: Beschlussvorschläge zu TOP 9 Satzungsänderungen

(a) Ergänzung des § 5 Nr. 4 (Mitgliedschaft in Verbänden)

(b) Aufnahme eines neuen § 33 (Sonstige Bestimmungen für Organmitglieder

  • 5 Mitgliedschaft in Verbänden [Ergänzung]
  1. Satzungen und Ordnungen des DFB in ihrer jeweiligen Fassung sind für den Verein und seine Mitglieder kraft dieser Satzung ebenfalls unmittelbar verbindlich. Dies gilt insbesondere für die DFB-Satzung, DFB Spielordnung, DFB-Rechts- und Verfahrensordnung, DFB-Schiedsrichterordnung, DFB-Jugendordnung, DFB-Trainerordnung und die Durchführungsbestimmungen Doping mit den dazu erlassenen sonstigen Aus- und Durchführungsbestimmungen. Der Verein verpflichtet sich ferner neben der Satzung des DFB das Statut zur 3. Liga, das Statut für die Frauen-Bundesliga und die 2. Frauen-Bundesliga sowie die übrigen Ordnungen und Durchführungsbestimmungen des DFB und seiner Regional- und Landesverbände sowie die Entscheidungen und Beschlüsse der Organe dieser Verbände anzuerkennen.

Die Verbindlichkeit erstreckt sich auch auf die Entscheidungen, bzw. Beschlüsse der zuständigen Organe, Rechtsorgane und Beauftragten des DFB, insbesondere auch, soweit Vereinssanktionen gemäß § 44 DFB-Satzung verhängt werden […].

  • 33 Sonstige Bestimmungen für Organmitglieder [Neuaufnahme]

 Mitarbeiter oder Mitglieder von Organen von Unternehmen, die zu mehreren Teilnehmern/Muttervereinen des gleichen Wettbewerbs oder mit diesen verbundenen Unternehmen in wirtschaftlich erheblichem Umfang in vertraglichen Beziehungen im Bereich der Vermarktung, einschließlich des Sponsorings, oder des Spielbetriebs stehen und/oder an ihnen beteiligt sind, dürfen nicht Mitglied in Kontroll-, Geschäftsführungs- und Vertretungsorganen des Teilnehmers sein, wobei Konzerne und die ihnen angehörigen Unternehmen als ein Unternehmen gelten. Ebenso dürfen Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Kontrollorganen eines anderen Teilnehmers des gleichen Wettbewerbs keine Funktionen in Organen des Teilnehmers übernehmen. Für die Mitgliedschaft in Kontrollorganen des Teilnehmers kann der DFB auf Antrag des Teilnehmers eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wobei der Antrag zu begründen ist.

Die aktuelle Satzung und die Satzung mit den Änderungen sind hier einsehbar: